Die Nachfolge ist eine juristische Prozedur welche die Übertragung des Vermögens der verstorbenen Person auf deren Erben regelt. Der Nachlass besteht nicht nur aus den Gütern und Guthaben, sondern auch aus den Schulden der verstorbenen Person. Die Nachfolge ist von zweierlei Art:
Wenngleich jeder mit dem Testament entscheiden kann wem er seinen Besitz nach seinem Tod zuweist, wenn Ehepartner, Kinder und Nachkommen vorhanden sind ist es notwendig eine Quote des Besitzes (legitim genannt) diesen Angehörigen zu reservieren. Nur die, dem legitimen Teil überschüssige Quote kann mittels Testaments wem man möchte gespendet werden.
Wenn kein Testament vorhanden ist bestimmt das Gesetz, dass die Angehörigen das gesamte Vermögen übernehmen (das heißt alle Güter und eventuelle Schulden des Verstorbenen). Außer den Familienmitgliedern (und zwar diejenigen, welche mit dem Verstorbenen blutsverwandt sind) erbt auch der Ehepartner.