Blogartikel


Wieviel kostet es zu erben?

Der erste Schritt im Prozess der Nachfolge (Wenn Sie nicht wissen was die Nachfolge ist finden Sie hier unseren Post) ist die „Annahme der Erbschaft“.

Die Erbschaft kann in der Tat verweigert werden, häufig wegen der Anwesenheit vieler Schulden des Verstorbenen.

Einmal die Erbschaft angenommen, ist es nötig die Erbschaft der Agentur der Einnahmen zu melden, um die zu zahlenden Steuern auf die erhaltenen Güter und Guthaben zu ermitteln. Die Erbschaftsmeldung muss von den Erben innerhalb 12 Monaten ab dem Tode vorgelegt werden.

Es ist nicht nötig die Erbschaftsmeldung vorzulegen, wenn gleichzeitig:

-Der Verstorbenen nicht Hausbesitzer war

-Der Verstorbene kein Vermögen über 100tausend Euro hatte

-Wenn ausschließlich Ehepartner und Kinder erben.

 

Einmal die Erbschaftsmeldung vorgelegt, teilt die Agentur der Einnahmen den Erben die Höhe der Erbschaftssteuer mit, welche in Bezug auf den Verwandtschaftsgrad und auf die Gesamtsumme der Erbschaft variiert.

Für Ehepartner und Kinder, wenn die Gesamtsumme der Güter nicht den Wert von 1 Million Euro überschreitet, sind für jeden Erben keine Steuern zu zahlen. Im Falle von Geschwistern ist der Selbstbehalt auf 100tausend Euro für jeden festgelegt.

Wenn die Million Euro überschritten wird beträgt die Erbschaftssteuer 4% für Eltern und Kinder  und andere Verwandte in direkter Linie für die Quote die die Million Euro überschreitet; sie erhöht sich auf 6% wenn man Güter von anderen Familienmitgliedern erbt, während man im Falle von Fremden 8% zahlt.