In der schwierigen Zeit, die dem Verlust eines Familienangehörigen folgt, ist das Bestattungsinstitut Hl. Franziskus seit Jahren ein Wahrzeichen für die Organisation einer Bestattung in Bozen und Provinz. Dies, da wir, Christof Raffeiner, Sonia Giacomoni und unsere ausgesuchten Mitarbeiter nicht nur mit extremer Aufmerksamkeit und Kompetenz alle nötigen Phasen, die für die Organisation der Beerdigung nötig sind, Sorge tragen, sondern wir unterstützen mit Empathie und Diskretion die Angehörigen des Verstorbenen. Sein Wille und die Wünsche der Angehörigen liegen uns am Herzen und wir setzen uns mit unserer Bereitschaft und Flexibilität ein, um eine einzigartige Trauerfeier zu realisieren… da jede Person einzigartig ist.
Dank unseren Kenntnissen und unserer Erfahrung organisieren und erledigen wir sämtliche bürokratische Formalitäten und zusammen mit Ihnen organisieren wir die Trauerzeremonie, die Ihnen und dem Verstorbenen nahe kommt, mit der maximalen Transparenz der Kosten und indem wir Ihnen eine umfangreiche Auswahl an Diensten und Bestattungsprodukten anbieten, um dem Verstorbenen die gebührende Ehre zu erweisen.
Die Erdbestattung ist die traditionellste Bestattungsart. Dabei wird der Leichnam in einem Sarg im Erdreich beigesetzt. Diese Art der Bestattung kann in Italien nur auf einem Friedhof durchgeführt werden. Eine Trauerfeier ist dabei genauso möglich wie eine stille Beisetzung. Der aufgebahrte Sarg wird nach der Trauerfeier in der Kirche, Friedhofskapelle oder Trauerhalle zum Grabe getragen, bzw. mit dem Leichenwagen gefahren. Danach wird er in die für den Verstorbenen vorgesehene Grabstelle eingelassen, und die Angehörigen können sich noch ein letztes Mal verabschieden. Nach der Beisetzung erhält die Grabstelle eine öffentliche Kennzeichnung.
Der Friedhof Bozen-Oberau bietet Reihengräber im Gemeindefeld , als auch ein-, zwei- oder mehrstellige Familiengräber in Konzession an. Für das Reihengrab im Gemeindefeld fallen keine Konzession Gebühren an, es können dort jedoch keine zusätzlichen Urnen und keine weiteren Särge beigesetzt werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist ebenfalls nicht möglich.
Für die Familiengräber fallen Konzession Gebühren an, die von der Größe der Gräber abhängen. In den einstelligen Familiengräber können zusätzlich auch Urnen beigesetzt werden. In den zwei- und mehrstelligen Familiengräber können weitere Särge als auch Urnen beigesetzt werden. Außerdem kann bei den Familiengräber die Ruhezeit nach Ablauf der Konzession verlängert werden. Ein weiterer wichtiger Punkt im Ablauf einer Beerdigung ist die Auswahl und das Platzieren des Grabmals.
In der Regel vergehen zwischen der Wahl und dem Aufstellen des Grabsteins mehrere Monate. Dies geschieht aus folgenden Gründen: Zum einen benötigt der Steinmetz für die gewünschte Gestaltung des Grabsteines eine gewisse Zeit, da der Stein gekauft, gefertigt und beschlagen werden muss. Zum anderen muss die Erde des Grabes sich erst vollständig gesetzt haben. Bei diesem Prozess kann das Erdreich absinken oder uneben werden.
Der Ablauf ist derselbe wie bei einer Erdbestattung, nur dass der Sarg mit einem zusätzlichen internen Zinksarg ausgestattet ist und die Bestattung nach der Trauerfeier nicht in einem Erdgrab erfolgt, sondern in einer gemauerten Sargnische, für welche Konzession Gebühren anfallen. Wie bei einem Familengrab, können weitere Urnen beigesetzt werden und die Ruhezeit kann nach Ablauf der Konzession verlängert werden.
Die Personen welche nach ihrem Ableben eingeäschert werden möchten, können diesen Wunsch im Testament festhalten, dabei ist allerdings zu bedenken, dass das Testament in der Regen nach der Trauerfeier eröffnet wird.
Die Willenserklärung zur Feuerbestattung kann die verstorbene Person zu Lebzeiten selbst schriftlich niederlegen, indem sie sich im Standesamt in die vorliegende Liste einträgt. Dort kann auch zu Lebzeiten bestimmt werden, dass nach dem Ableben die Asche im eigens von der Gemeinde dafür vorgesehenem Gebiet verstreut werden kann.
In Ermangelung dieser Willenserklärung, muss die Verfügung nach dem Ableben vom Ehepartner, oder in Ermangelung dessen, vom nächsten Verwandten durch eine Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde, welche von unserem Bestattungsinstitut aufgesetzt wird, abgegeben werden.
Bei der Feuerbestattung oder auch Einäscherung wird der Verstorbene in einem Krematorium verbrannt. Bei der Feuerbestattung wird die übrig gebliebene Asche zur Bestattung in eine Aschekapsel gefüllt. Die Asche kann anschließend in der Aschekapsel auf einem Friedhof beigesetzt werden. Dabei kann als Grabstätte entweder ein Erdgrab, eine Urnennische, oder der eigens dafür vorgesehene anonyme, kommunale Ascheschacht gewählt werden.
Es ist auch möglich die Urne der Familie zur Aufbewahrung mitzugeben, sollte diese den Wunsch haben sie zu Hause zu behalten.