Die Verstreuung der Asche ist eine Art, die Asche einer verstorbenen Person zu begraben. Die Asche wird an einem von der Familie des Verstorbenen ausgewählten Ort verstreut, wie einem Park, einem Fluss, einem Meer oder einem Garten. Dies kann in privater Form oder im Rahmen einer öffentlichen Zeremonie geschehen.
Die Verstreuung der Asche ist eine Möglichkeit, dem Verstorbenen zu ehren und ihn an einem Ort zu gedenken, der für ihn oder seine Familie wichtig war.
Die Verstreuung der Asche einer Person nach der Einäscherung erfordert in der Regel den eigenen Willen der Person oder, falls dieser nicht vorliegt, den Willen ihrer Familienmitglieder oder Erben.
In Italien wird die Verstreuung der Asche durch das Gesetz über das Privatbesitzrecht (D.P.R. Nr. 131/1986) und die Verordnung über Bestattungen und Exhumierungen (D.P.R. Nr. 285/1990) geregelt. Diese Gesetze bestimmen, dass die Verstreuung der Asche nur an von der Gemeinde autorisierten Orten stattfinden darf und dass die Familie des Verstorbenen eine Genehmigung beantragen muss, um die Asche verstreuen zu dürfen. Die Verstreuung der Asche an nicht autorisierten Orten ist verboten und kann mit Strafen belegt werden.
Das Gesetz verlangt auch, dass die Familie des Verstorbenen der Gemeinde die Entscheidung mitteilen muss, die Asche zu verstreuen, und dass sie Angaben zum Datum und Ort der Verstreuung machen muss. Die Familie kann auch entscheiden, ob die Verstreuung in privater Form stattfinden soll oder ob sie eine öffentliche Zeremonie organisiert, zu der Freunde und Verwandte eingeladen werden können.
Zusätzlich legt das Gesetz fest, dass die Verstreuung der Asche nur an von der Gemeinde autorisierten Orten stattfinden darf, wie Friedhöfen, Gärten des Gedenkens und Flüssen. Die Verstreuung der Asche im Meer ist nur in bestimmten Bereichen erlaubt und unterliegt den Vorschriften zum Schutz der Umwelt. Die Verstreuung der Asche auf privatem Grund, wie etwa im Garten des eigenen Hauses, ist nur möglich, wenn eine Genehmigung des Gemeindeamts vorliegt.